top of page
Gestaltung am Tablet

HISTORIE

...was bisher geschah und wo die Reise hingehen soll...

 

 

AUSGANGSLAGE im Dezember 2023

 

Die Stadt Unkel ist überschuldet. Daher sind grundsätzlich keine größeren öffentlichen Investitionen mehr möglich. Zudem bedürfen alle Entscheidungen des Stadtrates in Finanzangelegenheiten der Zustimmung durch die  Kommunalaufsicht in Neuwied.

 

Der Fußballplatz innerhalb des ehemaligen „BHAG Sportpark Unkel“ ist in einem desolaten Zustand und damit seit Anfang 2023 unbespielbar. Es handelt sich um einen Hybridrasenplatz. Aus nicht zweifelsfrei nachvollziehbaren Gründen entschied sich der Stadtrat Unkel in 2017 für die Umwandlung des bisherigen Aschenplatzes in einen Hybridrasenplatz.

 

Zwischenzeitlich ist mehrheitlich unbestritten, dass die Entscheidung für den Hybridplatz und gegen einen Kunstrasenplatz falsch war.

 

Zwei entscheidende Gründe für diese Aussage:

  • Die Bespielbarkeit eines Hybridrasenplatzes liegt bei max. 1.000 Stunden p.a.. Ein Kunstrasenplatzes lässt ein Fußballspielen von ca. 2.000 Stunden p.a. zu.

  • Die laufenden Pflegekosten für einen Kunstrasenplatz betragen je nach Inanspruchnahme 15.000 bis 20.000 Euro p.a.. Pflegekosten und Bewässerungskosten für einen Hybridrasenplatz belaufen sich auf das Vierfache.

 

Seit der Erstellung im Jahr 2018 wurde der Hybridrasenplatzes falsch und unzureichend gepflegt. In Zeiten großer Dürre oder starken Regenfalls hätten die Verantwortlichen (Eigentümer Stadt Unkel) außerdem den Platz sowohl für Trainings- als auch für Ligaspiele sperren müssen. Dies ist nicht immer rechtzeitig veranlasst worden.

 

Die Frage von rechtlichen Verantwortlichkeiten ist bisher noch nicht abschließend beantwortet.

 

 

DIE INITIATOREN und deren IDEE: GRÜNDUNG einer STIFTUNG

 

  • Werner Euskirchen, Steuerberater und Rechtsbeistand für Gesellschafts- und Erbrecht,

  • Gerald Muß, Leitender Kriminaldirektor a.D.

  • Jörg Eggenstein, Rechtsanwalt

 

Um der Unkeler Sportjugend endlich einen nachhaltig bespielbaren Platz zur Verfügung zu stellen ist im Dezember 2023 folgende Idee entwickelt worden:

Die Bürger der Stadt Unkel gründen eine rechtlich selbständige Stiftung, die losgelöst von vergaberechtlichen Verpflichtungen die kostengünstige Herstellung eines Kunstrasenplatzes und dessen nachhaltigen Betrieb übernimmt.

 

 

ZEITPLAN FÜR DIE UMSETZUNG

 

Die Unkeler Fußballer sind derzeit darauf angewiesen, dass benachbarte befreundete Fußballvereine ihnen die Möglichkeit bieten, auf ihren Plätzen in Rheinbreitbach, Erpel, Bad Honnef, Linz und Bad Hönningen zu trainieren und ihre Ligaspiele zu bestreiten. Das lässt hoffen, dass die Strukturen und die Mitgliederzahlen in Unkel nicht allzu sehr leiden.

Bis spätestens im Verlaufe der Spielzeit 2025/2026 ist angestrebt, den neuen Platz fertigzustellen.

 

STADTRATSBESCHLUSS und Zustimmung Kommunalaufsicht

Nach teilweise zeitraubenden und kontroversen Verhandlungen zwischen  dem Unkeler Stadtrat und den Stiftungsinitiatoren konnte erreicht werden, dass der Stadtrat dem gemeinsam erarbeiteten Vereinbarungsentwurf in seiner Sitzung am 21.05.2024 zugestimmt hat. Der neue Bürgermeister konnte dann nach wochenlanger Ruhepause am  26.07.2024  die notwendige Zustimmung der Kommunalaufsicht erlangen, sodass am 27.07.2024 die  Vereinbarung unterzeichnet werden konnte. Darin wird unter anderem zugesagt, dass

 

  •  Sportparkgrundstück an der Linzer Straße langfristig für 1€ p.a. an die Stiftung verpachtet wird,

  • die Stadt Unkel einen Finanzierungsbeitrag zu den Umbaukosten in Höhe von 250.000€ leisten wird und

  • sich an den laufenden Kosten des Betriebs und der Unterhaltung des geplanten Kunstrasenplatzes beteiligen wird.

 

 

RECHTSFORM

GEMEINNÜTZIGE STIFTUNG mit dem Namen „STIFTUNG für JUGEND, SPORT & INTEGRATION“ - Stiftung J.S.I -

 

Geplante Projekte sind:

  1. Übernahme des Sportparks durch Pacht

  2. Umwandlung des bisherigen Hybridrasenplatzes in einen KUNSTRASENPLATZ

  3. Gründung eines „Team Integration“ 

 

ORGANE DER STIFTUNG

STIFTUNGSVORSTAND und STIFTUNGSRAT  (siehe Vorstand bzw. Stiftungsrat)

 

GRUNDSTOCKVERMÖGEN

25.000,00 Euro sind voll eingezahlt durch insgesamt 15 Gründungsstifter. Das Grundstockvermögen wurde zur Erreichung angemessener und sicherer Erträge auf mehrere Jahre bei einer regionalen Bank festgelegt.

 

DIE ANERKENNUNG ALS RECHTSFÄHIGE STIFTUNG BÜRGERLICHEN RECHTS

erfolgte durch die ADD am 26.11.2024. (siehe Downloads)

 

 

BESCHEINIGUNG DER GEMEINNÜTZIGKEIT

erfolgte durch das Finanzamt Neuwied am 12.12.2024 (siehe Downloads)

VERLEIHUNG DES EHRENAMTSPREISES DURCH DIE CDU DER VG UNKEL

Am 24.01.2025 wurden wir von Schirmherr Wolfgang Bosbach mit dem Ehrenamtspreis der CDU in der Verbandsgemeinde Unkel ausgezeichnet. 

Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung und sehen sie als Ansporn, unsere Arbeit weiterhin mit Leidenschaft fortzusetzen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns für diese Auszeichnung vorgeschlagen haben.

 

 

ZUKÜNFTIGE NUTZUNG des Sportparks

  1. Fußball durch die beiden Unkeler Fußballvereine FC Unkel 80 e.V. und SV Ataspor Unkel sowie durch  den  SV Rheinbreitbach e.V.

  2. Leichtathletik durch die Vereine SV Unkel und TuS Erpel

  3. Schulsport durch die Grundschule Unkel und die Realschule Plus Unkel

  4. Sport durch Private  

 

FINANZBEDARF

Nach Kostenschätzung durch eine Ingenieurgesellschaft, die sich u.a. auf den Bau von Sportanlagen fokussiert hat:

GESAMTKOSTEN : 600.000 brutto.

Davon übernimmt die Stadt Unkel 250.000 Euro

Restfinanzierung durch die Stiftung (Spenden und Sponsoring) 350.000 Euro

 

Bis heute (8.03.2025) vereinnahmte Zuwendungen: 108.000 Euro

 

TREUHANDVEREINBARUNG

Damit potenzielle Spender, Stifter oder Sponsoren sicher sein können, dass ihre Zuwendungen mit Sicherheit in die Finanzierung des neuen Platzes fließen werden, können Mittel so lange auf einem Treuhandkonto geparkt werden, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind. 

Für den Fall, dass eine ausreichende Finanzierung der Investition nicht erreicht wird, sind alle

Zahlungseingänge auf dem Treuhandkonto an die Einzahler zurückzuzahlen (siehe Downloads)

 

NAMENSRECHT

Das Namesrecht des bisherigen BHAG SPORTPARK ist ausgelaufen. Die Neuvergabe des Namensrechts ist geplant. Wir bitten Interessierte Unternehmen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Ehrenamtspreis.JPG
bottom of page