
HISTORIE
...was bisher geschah und wo die Reise hingehen soll...
AUSGANGSLAGE im Dezember 2023
Die Stadt Unkel ist überschuldet. Daher sind grundsätzlich keine größeren öffentlichen Investitionen mehr möglich. Zudem bedürfen alle Entscheidungen des Stadtrates in Finanzangelegenheiten der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht in Neuwied.
Der Fußballplatz innerhalb des ehemaligen „BHAG Sportpark Unkel“ ist in einem desolaten Zustand und damit seit Anfang 2023 unbespielbar. Es handelt sich um einen Hybridrasenplatz. Aus nicht zweifelsfrei nachvollziehbaren Gründen entschied sich der Stadtrat Unkel in 2017 für die Umwandlung des bisherigen Aschenplatzes in einen Hybridrasenplatz.
Zwischenzeitlich ist mehrheitlich unbestritten, dass die Entscheidung für den Hybridplatz und gegen einen Kunstrasenplatz falsch war.
Zwei entscheidende Gründe für diese Aussage:
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Die Bespielbarkeit eines Hybridrasenplatzes liegt bei max. 1.000 Stunden p.a.. Ein Kunstrasenplatzes lässt ein Fußballspielen von ca. 2.000 Stunden p.a. zu.
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Die laufenden Pflegekosten für einen Kunstrasenplatz betragen je nach Inanspruchnahme 15.000 bis 20.000 Euro p.a.. Pflegekosten und Bewässerungskosten für einen Hybridrasenplatz belaufen sich auf das Vierfache.
Seit der Erstellung im Jahr 2018 wurde der Hybridrasenplatzes falsch und unzureichend gepflegt. In Zeiten großer Dürre oder starken Regenfalls hätten die Verantwortlichen (Eigentümer Stadt Unkel) außerdem den Platz sowohl für Trainings- als auch für Ligaspiele sperren müssen. Dies ist nicht immer rechtzeitig veranlasst worden.
Die Frage von rechtlichen Verantwortlichkeiten ist bisher noch nicht abschließend beantwortet.
DIE INITIATOREN und deren IDEE: GRÜNDUNG einer STIFTUNG
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Werner Euskirchen, Steuerberater und Rechtsbeistand für Gesellschafts- und Erbrecht,
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Gerald Muß, Leitender Kriminaldirektor a.D.
Um der Unkeler Sportjugend endlich einen nachhaltig bespielbaren Platz zur Verfügung zu stellen ist im Dezember 2023 folgende Idee entwickelt worden:
Die Bürger der Stadt Unkel gründen eine rechtlich selbständige Stiftung, die losgelöst von vergaberechtlichen Verpflichtungen die kostengünstige Herstellung eines Kunstrasenplatzes und dessen nachhaltigen Betrieb übernimmt.
ZEITPLAN FÜR DIE UMSETZUNG
Die Unkeler Fußballer sind derzeit darauf angewiesen, dass benachbarte befreundete Fußballvereine ihnen die Möglichkeit bieten, auf ihren Plätzen in Rheinbreitbach, Erpel, Bad Honnef, Linz und Bad Hönningen zu trainieren und ihre Ligaspiele zu bestreiten. Das lässt hoffen, dass die Strukturen und die Mitgliederzahlen in Unkel nicht allzu sehr leiden.
Bis spätestens im Verlaufe der Spielzeit 2025/2026 ist angestrebt, den neuen Platz fertigzustellen.
STADTRATSBESCHLUSS und Zustimmung Kommunalaufsicht
Nach teilweise zeitraubenden und kontroversen Verhandlungen zwischen dem Unkeler Stadtrat und den Stiftungsinitiatoren konnte erreicht werden, dass der Stadtrat dem gemeinsam erarbeiteten Vereinbarungsentwurf in seiner Sitzung am 21.05.2024 zugestimmt hat. Der neue Bürgermeister konnte dann nach wochenlanger Ruhepause am 26.07.2024 die notwendige Zustimmung der Kommunalaufsicht erlangen, sodass am 27.07.2024 die Vereinbarung unterzeichnet werden konnte. Darin wird unter anderem zugesagt, dass
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Sportparkgrundstück an der Linzer Straße langfristig für 1€ p.a. an die Stiftung verpachtet wird,
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die Stadt Unkel einen Finanzierungsbeitrag zu den Umbaukosten in Höhe von bis zu 250.000€ leisten wird und
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sich an den laufenden Kosten des Betriebs und der Unterhaltung des geplanten Kunstrasenplatzes beteiligen wird.
RECHTSFORM
GEMEINNÜTZIGE STIFTUNG mit dem Namen „STIFTUNG für JUGEND, SPORT & INTEGRATION“ - Stiftung J.S.I -
Geplante Projekte sind:
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Übernahme des Sportparks durch Pacht
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Umwandlung des bisherigen Hybridrasenplatzes in einen KUNSTRASENPLATZ
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Gründung eines „Team Integration“
ORGANE DER STIFTUNG
STIFTUNGSVORSTAND und STIFTUNGSRAT (siehe Vorstand bzw. Stiftungsrat)
GRUNDSTOCKVERMÖGEN
25.000,00 Euro sind voll eingezahlt durch insgesamt 15 Gründungsstifter. Das Grundstockvermögen wurde zur Erreichung angemessener und sicherer Erträge auf mehrere Jahre bei einer regionalen Bank festgelegt.
DIE ANERKENNUNG ALS RECHTSFÄHIGE STIFTUNG BÜRGERLICHEN RECHTS
erfolgte durch die ADD am 26.11.2024. (siehe Downloads)
BESCHEINIGUNG DER GEMEINNÜTZIGKEIT
erfolgte durch das Finanzamt Neuwied am 12.12.2024 (siehe Downloads)
VERLEIHUNG DES EHRENAMTSPREISES DURCH DIE CDU DER VG UNKEL
Am 24.01.2025 wurden wir von Schirmherr Wolfgang Bosbach mit dem Ehrenamtspreis der CDU in der Verbandsgemeinde Unkel ausgezeichnet.
Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung und sehen sie als Ansporn, unsere Arbeit weiterhin mit Leidenschaft fortzusetzen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns für diese Auszeichnung vorgeschlagen haben.
ZUKÜNFTIGE NUTZUNG des Sportparks
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Fußball durch die beiden Unkeler Fußballvereine FC Unkel 80 e.V. und SV Ataspor Unkel sowie durch den SV Rheinbreitbach e.V.
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Leichtathletik durch die Vereine SV Unkel und TuS Erpel
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Schulsport durch die Grundschule Unkel und die Realschule Plus Unkel
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Sport durch Private
FINANZIERUNG DES KUNSTRASENPLATZES
Für den Umbau des Hybridrasenplatzes in einem modernen Kunstrasenplatz ergeben sich
Gesamtbaukosten in Höhe von max. 500.000 Euro brutto.
Die Finanzierung erfolgte im vollem Umfang durch Spenden, Sponsoring, einen Zuschuss der Stadt Unkel und durch zinslose Darlehen. Die Tilgung dieser Darlehen soll durch zukünftig eingehende Spenden sicher gestellt werden.
TREUHANDVEREINBARUNG
Damit potenzielle Spender, Stifter oder Sponsoren sicher sein konnten, dass ihre Zuwendungen mit Sicherheit in die Finanzierung des neuen Platzes fließen würden, konnten Mittel so lange auf einem Treuhandkonto geparkt werden, bis alle Voraussetzungen erfüllt waren.
Nachdem aller Voraussetzungen für den Bau des Kunstrasenplatzes erfüllt sind, konnte das angesammelte Treuhandvermögen am 30. Oktober 2025 an die Stiftung weitergeleitet werden.
NEUER VORSTAND: HILLA WELSCH
Herr RA Jörg Eggenstein ist als Vorstand der Stiftung ausgeschieden.
Am 17.11.2025 wurde Frau Hilla Welsch als neues Vorstandsmitglied einstimmig durch den Stiftungsrat ernannt.
BAUBEGINN 1. DEZEMBER 2025
Nachdem die Unterzeichnung des Bauauftrages vollzogen ist, wurde am 28. November 2025 mit den ersten vorbereitenden Baumaßnahmen begonnen. In Abhängigkeit von der Wetterlage ist mit einer Bauzeit von 6 bis 8 Wochen zu rechnen.
NAMENSRECHT
Das Namesrecht des bisherigen BHAG SPORTPARK ist ausgelaufen. Für eine langfristige Nutzung des Namensrechts werden aktuell mit einem namhaften Unternehmen Gespräche geführt.

